Dienstag, 24. Oktober 2017

Mahnbescheide in SCHUFA richtig löschen

Abgelehnt! Wieder kein Mobilfunkvertrag. Abgelehnt! Die Bank verweigert wiedermal den Dispokredit, obwohl genug Zahlungseingang vorhanden ist. Ok ärgerlich, doch warum ist das so? Oft sind eingetragene Schulden bei der SCHUFA die Ursache und die Betroffenen wissen das meistens auch. Doch was, wenn man angeblich oder wissentlich keine Schulden hat und doch nichts geht? In diesem Artikel finden Sie einige Ursachen und Lösungen rund um die SCHUFA.


Mahnbescheide, Titel und die SCHUFA 

So wird man Probleme wieder los!


Schulden können passieren. Leben auf Pump, Geiz ist Geil und auch Lohn-Zahlungsausfälle, wichtige Rechnungen die dazwischen kommen, Weihnachten, Geburtstage, Arbeitslosigkeit, Hartz IV und ein überzogener Lebensstil. Manchmal ist es auch die Ehefrau,  die  es nicht auf die Reihe bekommt, die vertrauensvolle und kontrollfreie Übertragung der Verwaltung des  Haushaltsgeldes so zu gestalten, dass die Rechnungen nicht zu Mahnungen, Mahnbescheiden oder gar Vollstreckungen werden.

Ist das Kind in den Brunnen gefallen, wird es schwierig, das Problem wieder ordentlich zu lösen.
Das Damokles-Schwert über der Kreditwürdigkeit nennt sich SCHUFA. Ein Unternehmen, welches schon seit Jahrzehnten Informationen zur Kreditwürdigkeit der Bundesbürger sammelt. Mit den Informationen erstellt die Schufa einen Score-Wert für den Bürger, der sich aus vielen Faktoren ergibt. Von Bundesland bis zur direkten Adresse, Zahlungsfähigkeit, Kontoart, Kredithöhen und Kreditmengen oder eben auch Zahlungsausfällen und Mahnbescheide der bundesweit verstreuten Mahngerichte an den verschiedenen Amtsgerichten speichert die SCHUFA die Daten und errechnet einen Score. Dieser macht die Rote Lampe beim Bankberater oder beim Verbraucherkreditunternehmen / Mobilfunkvertragsanbieter an oder lässt sie gelb oder bestenfalls grün.

Leider ist das Unternehmen ein Apparat, der nicht ganz so funktioniert, wie er sollte. In unserer technisierten Welt müsste es normalerweise problemlos möglich sein, Negativeinträge oder Zahlungen sofort auch an die Schufa zu übermitteln und den Scorewert wieder zu verbessern. Leider ist dem nicht so. Es kommt sowieso extrem selten vor, dass jemand einen 100% Score erhält. Und wenn die Wohnlage nicht passt. Irgendwas ist immer.

Mit der Bezahlung einer Schuld beim Gläubiger ist es noch nicht getan. In diesem Moment wissen nur zwei Parteien von der Bezahlung. Der Gläubiger und der Bezahler. Die SCHUFA weiß das nicht und erfährt es auch nicht, wenn man es ihr nicht sagt.
Besteht zu der Schuld bereits ein gerichtlicher Mahnbescheid, ist es auch das Mahngericht, was noch dazwischen steht und natürlich im Dunkeln. Das Mahngericht weiß auch nicht, dass bezahlt wurde und der Mahnbescheid erledigt ist und der Mahnbescheid in der Datenbank des Mahngerichtes nicht mehr an die Schufa gemeldet werden muss. Hat ein Rechtsanwalt oder ein Inkasso-Unternehmen den Mahnbescheid beantragt, wissen die das ebenfalls noch nicht.

Wie wird man das Problem nun los? 

Man muss sich selbst bewegen, damit das Problem gelöst werden kann. Von alleine passiert selten was und automatisch sowieso nicht. Willst Du, dass etwas gemacht wird, mach's selbst!

Die ultimative Lösung ist es, nach der vollständigen Bezahlung der Schuld vom Gläubiger den Vollstreckungs- bzw. Mahnbescheid ausgehändigt zu bekommen inklusive einem schriftlichem Vermerk der Erledigung.(Erledigungsvermerk des Gläubigers). Im Idealfall fordert man den Gläubiger direkt auf, die Löschung bei der SCHUFA vorzunehmen.

Sagt der Gläubiger, dass er nichts zur SCHUFA schickt, sollte man dem nicht zwingend Glauben schenken. Hat er eine titulierte Forderung, weiß das auch die SCHUFA, selbst wenn er als Gläubiger in diese Richtung nicht aktiv wird.  Die SCHUFA erhält regelmäßig die Datensätze der Mahngerichte. Die kostenfreie Abfrage der eigenen SCHUFA macht hier deutlich schlauer.

Dann setzt man sich an den Rechner und tippt sich ein kleines Schreiben mit der Bitte um Erledigung und Austragung aus manuellen und digitalen Verzeichnissen. Nicht vergessen, das Geburtsdatum und ggf. Voranschriften mit anzugeben. So kann der Empfänger ggf. in seinen Unterlagen schneller fündig werden.

Von beiden (Mahnbescheid und Erledigungsvermerk des Gläubigers) fertigt man sich nun Kopien an und verschickt diese durch das Land.
Ein Satz geht direkt zur SCHUFA.

Hier die Adresse:
Schufa Holding AG
Postfach 10 34 41
50474 Köln

und jetzt noch an die anderen.
Das zuständige Amtsgericht, welches den Mahnbescheid erlassen hat darf ein Schreiben bekommen
Hierbei bittet man um die Zusendung einer Löschungsurkunde und kann diese ebenso nochmals zur Schufa senden.

Auch die Kanzlei, die das beauftragt hat sowie ggf. das Inkassobüro kann und sollte man mit Post beschäftigen, damit sich was bewegt. Die Adressen stehen immer auf den entsprechenden Papieren.

Alle Postempfänger werden sich nun in gewisser Weise bewegen und mehr oder weniger Schnell die Austragung bei der SCHUFA anleihern. Ein Doppler dabei macht nichts, da das nur der Sicherheit dient.

Der Haken an der Sache

Richtig blöd ist, dass es sich bei der Schufa eingebürgert hat, die Erledigungsvermerke drei Jahre stehen zu lassen. Diese erhöhen zwar den eigenen Score doch können Sie bei mancher Kreditvergabe negativen Ausschlag haben. Sie sollen aber Dienstleister und Unternehmen schützen, damit man nicht durch irgendwelche Aktionen die SCHUFA mal eben fix sauber macht und dann wieder in finanzbetrügerischer Art und Weise unterwegs ist.

Leider beginnen diese 3 Jahre immer mit dem Beginn eines Kalenderjahres.
Dies bedeutet im Klartext: Alles, was man im aktuellen Jahr 2017 bezahlt hat und das Erledigungsvermerk des Gläubigers hat, muss wie oben beschrieben praktiziert werden, damit das SCHUFA-Erledigungsvermerk noch gesetzt wird, damit es im Januar dann für drei Jahre steht.
Dies bedeutet auch, dass die Bezahlung der Schuld jetzt also auch  erst im Januar 2021 (!!!) aus der SCHUFA verschwindet. Erst dann erhöht sich der entsprechende Score-Wert weiter in Richtung Positiv.

Dies bedeutet, selbst wenn man vermeintlich Schuldenfrei ist und gerade keine Raten an irgendwelche Gläubiger zahlen muss, kann es mit Dispo, Handyvertrag oder Verbraucherkrediten dennoch ziemlich Essig sein, da die zuständigen Banken den Score als zu niedrig einstufen.

Gleiches gilt für das P-Konto. Es soll, so die SCHUFA selbst, keinen Einfluss auf den Score haben, ist aber dennoch verzeichnet. ;) Ja, soll nicht haben. Hat es vielleicht doch?

Fakt ist, dass alle Abfrager sehen, das ein P-Schutz-Konto existiert. Auch das kann die nächsten Kreditwünsche verhageln. besser also weg damit, wenn man sich sicher ist, dass nicht noch irgendwo ein Gläubiger mit Titel herumläuft und spontan und unverhofft auf das Konto zugreifen kann. Ist das natürlich noch der Fall, sollte man sich das P-Konto noch eine Weile lassen. Viele Gläubiger reagieren träge bis gar nicht, denn die vetitelten Forderungen sind ja auch 30 Jahre gültig und sie müssen sich nur alle 9 Jahre mal "kurz" melden, da sie sonst verfallen.

Altlasten
Probleme kann es geben, wenn man alte Titel bezahlt hat, diese nicht mehr besitzt und diese noch immer verzeichnet sind. Hier geht es nur mit der kompletten Aufarbeitung aller Zahlungen und dem Nachweis oder durch eine erneute Aufrollung des Falles durch den zuständigen Antragsteller / Gläubiger. Viele wollen sich diese Arbeit aber nicht machen, verschleppen die Kommunikation oder existieren gar nicht mehr. Hier hilft nur "am Ball bleiben".

Service-Links 

Die eigene Schufa kann einmal im Jahr kostenlos angefordert werden. Die Datenübersicht nach §34 BDSG ist kostenfrei.  Laden Sie sich dazu dieses Formular herunter und fügen Sie Ausweiskopien hinzu und dann ab zur Post damit. Ca. 6 Wochen Später gibt es die kompletten SCHUFA-Einträge per Post in Papierform nach Hause.

Weiterführende Informationen und Services gibt es natürlich auch unter Schufa.de 


Abgezählte Grüße
//O.F.